Die Klasse B berechtigt dich zum Führen von Kraftfahrzeugen mit einer
zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg und mit nicht mehr als acht
Sitzplätzen außer dem Führersitz.
Du darfst auch einen Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr
als 750 kg mitführen. Beträgt die zulässige Gesamtmasse des Anhängers mehr als
750 kg, darf die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht überschritten werden und die
Gesamtmasse der Kombination darf nicht mehr als 3.500 kg betragen.
Die Klasse BE berechtigt dich zum Führen von Kombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger bestehen und die als Kombination nicht unter Klasse B fallen. Bei Lastkraftwagen mit durchgehender Bremse und bestimmten Geländefahrzeugen darf die Anhängelast höchstens das 1,5-fache der zulässigen Gesamtmasse des ziehenden Fahrzeugs betragen.