Begleitetes Fahren mit 17 !
Seit dem 01.02.2006 wird der Modellversuch „Begleitetes Fahren ab 17“
durchgeführt. Ab diesem Stichtag darf eine Fahrerlaubnis (Klasse B oder BE)
bereits ab dem17. Geburtstag erteilt werden. Jedoch sind dabei folgende Auflagen
einzuhalten:
- bis zum 18. Geburtstag darf nur in Begleitung einer erwachsenen und
erfahrenen Person gefahren werden (Die Person muss namentlich in der
Prüfbescheinigung eingetragen sein, dabei ist es auch möglich, mehrere
Begleitpersonen eintragen zu lassen.
- Die Begleitperson muss mindestens 30 Jahre alt sein
- Die Begleitperson muss mindestens 5 Jahre eine Pkw-Fahrerlaubnis besitzen
- Die Begleitperson darf maximal drei Punkte im Verkehrszentralregister haben
- Die Fahrerlaubnis ist nur in Deutschland gültig !