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Begleitetes Fahren mit 17 !


Seit dem 01.02.2006 wird der Modellversuch „Begleitetes Fahren ab 17“ durchgeführt. Ab diesem Stichtag darf eine Fahrerlaubnis (Klasse B oder BE) bereits ab dem17. Geburtstag erteilt werden. Jedoch sind dabei folgende Auflagen einzuhalten: